Was sollte noch beachtet werden?

Weitere Maßnahmen stellen ebenfalls wichtige Bausteine in einem Radverkehrsnetz dar: Vervollständigung des Netzes an „unechten Einbahnstraßen“, Vermeidung von Wartezeiten an Druckknopfampeln, Sicherungs­maß­nahmen gegen Zuparken der Radwege, Vermeidung von „Radfahrer absteigen“-Schildern und verbesserte Mit­nahme­möglichkeiten im öffentlichen Nahverkehr sowie „park+bike“-Systeme.

Öffnung von Einbahnstraßen

Radverkehr gegen die Einbahnrichtung sollte in der Regel freigegeben werden. Dies kann zum Beispiel geschehen durch kurze, mit Radsymbolen gekennzeichnete einmündende Radspuren oder auch durch Abmarkieren von Radstreifen in der Gegenrichtung des Einbahnverkehrs. So wird Autofahrern deutlich signalisiert, dass hier mit Radgegenverkehr gerechnet werden muss. Die Gassen zwischen Alt- und Neustadt bieten sich hierfür ganz besonders an, ebenso wie der nördliche Teil der Bachstraße nach der Hagengasse oder die Ländgasse. Hier herrschen jeweils klare Sichtbeziehungen und in der Regel ein ausreichend reduziertes Tempo des KfZ-Verkehrs.

 

Verzicht auf Kreuzungsampeln mit eigener Anforderung

Grünphasen, die an Kreuzungen von Radfahrern und Fußgängern eigens angefordert werden müssen, verstoßen gegen das Gleichheitsgebot für alle Verkehrsteilnehmer. Zudem ergibt sich kein Sicherheitsgewinn, denn sie führen zur Verwirrung der Autofahrer. Manchmal müssen sie als Abbieger auf Fuß- und Radverkehr achten, ein anderes Mal wieder nicht. Entsprechende Druckknopfampeln an diesen Stellen sollen daher gänzlich abgeschafft werden und dort ohne eigene besondere Anforderung entweder mit dem übrigen Parallelverkehr oder als automatische eigene Phase „Grün“ für Rad- bzw. Fußgängerverkehr geschaltet werden.

Bei der durch Ampeln geregelten Querung breiter Straßen müssen die, im Vergleich zu den für Fußgänger notwendigen, kürzeren Räumungszeiten des Radverkehrs durch entsprechend längere Grünphasen mit separaten Radfahrersignalisierungen berücksichtigt werden.

Unnötige und ärgerliche Wartezeiten entstehen oft auch an Straßenquerungsampeln. Sie sollten auf Anforderung sofort umschalten. Dies ist in Landshut schon auf der Hauptroute 3 an der Rad- und Fußgängerampel am Maxwehr verwirklicht. Es gilt nun, alle solchen Ampeln entsprechend umzurüsten.

Durchfahrt durch gesperrte Straßen

Die Möglichkeit der Durchfahrt durch für den Autoverkehr gesperrte Straßen oder durch verkehrstechnisch bedingte Sackgassen sollte für den Radverkehr überall ermöglicht und entsprechend beschildert werden.

Abb.5-2 alter Rennweg: Sackgasse - aber nur für PKW!

 

Maßnahmen gegen das Zuparken von Radrouten

Das Zuparken von Radwegen durch den ruhenden Kfz-Verkehr muss durch bauliche Maßnahmen verhindert oder, wo nicht möglich, verstärkt geahndet werden. Radwege dürfen nicht durch Hindernisse, z. B. Werbeplakate, verstellt werden. Die Aufbringung von Fahrradpiktogrammen auf Radfahrstreifen verdeutlicht dem Autofahrer, dass es sich nicht um einen Parkstreifen handelt.

 

Radfahrer absteigen oder: Wer sein Rad liebt, der schiebt...?

Schilder, die „Radfahrer absteigen“ verordnen, sind kontraproduktiv. Sie vermitteln den Radfahrern ein Gefühl des „Nichterwünschtseins“ und symbolisieren einen minderen Rang gegenüber dem Autoverkehr.

Probleme der Sicherheit sollten durch Bevorrechtigung des Radverkehrs oder andere intelligente Radwegführungen gelöst werden, jedenfalls nicht durch den Einbau von Hindernissen!

Abb.5-3 Radfahrer absteigen?

Fahrrad und öffentlicher Nahverkehr

Auch verbesserte und günstige Mitnahmemöglichkeiten im öffentlichen Nahverkehr dienen dem Ziel, eine fahrradfreundliche Stadt zu verwirklichen. Dies ist gerade für die Anbindung des Hofbergs an die Innenstadt wichtig. An entsprechenden Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs (z.B. am Dreifaltigkeitsplatz und auch am Hauptbahnhof) könnten „park+bike“-Systeme eingerichtet werden.

Abb. 5 4 München Bike+Ride am Olympia-Einkaufszentrum U-Bahn Anschluss

 

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